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Logopädie

Logopädie – Therapie in jedem Lebensalter

KlientInnen aller Altersgruppen wenden sich mit einer Vielfalt von Anliegen an LogopädInnen. Durch sie erhalten z.B. Kinder therapeutische Unterstützung und Hilfe, die es ihnen ermöglicht, sprachliche Anforderungen in der Schule zu erfüllen, wenn z.B. der Lauterwerb, der Wortschatz oder die Grammatik unsicher sind. Erwachsene werden darin unterstützt, wieder ihrem Beruf nachzugehen, kommunikative Situationen im Alltag zu meistern, sich mitzuteilen, erneut genussvoll zu essen oder insgesamt ihre Lebensqualität zu verbessern.

Ist es normal, wenn mein Kind mit fünf Jahren noch sehr undeutlich spricht und die Sätze durcheinander purzeln?

Mein Kind spricht nur wenig? Was kann ich tun?

Ich habe einen Sprechberuf. Was kann ich für eine belastbarere Stimme tun? Wie kann ich einer chronischen Heiserkeit vorbeugen?

Seit einem Schlaganfall fehlen mir die Worte, kann mich schlechter ausdrücken und habe Schwierigkeiten beim Schreiben, weil die Buchstaben durcheinander geraten. Was kann ich tun?

Mein/e Angehörige/r hat eine degenerative Erkrankung, z.B. Demenz, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose. Wie kann er/sie dennoch sicher essen und trinken bis zur letzten Lebensphase? Und wie können wir, die Angehörige/n, mit unserem Familienmitglied kommunikativ bleiben?

Logopädie kann helfen – in jedem Lebensalter und in jeder Lebensphase!

Doch wer verschreibt Logopädie?

Eine logopädische Therapie verordnen können:

Haus- und FachärztInnen, z.B.

Bei Kindern/Jugendlichen wird die Verordnung häufig ausgestellt durch:
KinderärztInnen
Hals-Nasen-Ohren-ÄrztInnen
PädaudiologInnen
ZahnärztInnen (Muster Z 13)
KieferorthopädInnen (Muster Z13)

Erwachsene erhalten die Verordnung häufig von:
HausärztInnen
NeurologInnen
PsychiaterInnen

Krankenhäuser
Logopädische Therapie kann auch unmittelbar nach Entlassung aus dem Krankenhaus erforderlich sein. Dann ist es möglich, dass das Krankenhaus eine Verordnung ausstellt. Diese ist gültig für den Zeitraum bis 12 Kalendertage nach der Entlassung und muss innerhalb von 7 Tagen begonnen werden. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum der Verordnung oder ein gesondert aufgeführtes Entlassdatum.

Was ist eine Heilmittelverordnung (HMVO)?

Heilmittel werden verordnet, wenn die Notwendigkeit besteht, um „eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern“, „eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen“ (Prävention), „einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken“ oder „Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern“ (vgl. § 3 Abs. 2 HeilM-RL bzw. § 3 Abs. 2 HeilM-RL ZÄ). Zu den Heilmitteln gehört unter anderem auch die Logopädie.

Sprachtherapie, Frühförderung oder Sprachförderung – Wo liegt da der Unterschied?

Logopädie kann zusätzlich auch im Rahmen der Frühförderung verordnet werden.

Für Maßnahmen zur Sprachförderung ist grundsätzlich das Bildungssystem zuständig. Frühförderung und Sprachtherapie sind im Gesundheitssystem angesiedelt.

Kinder, die Förderung bzw. Therapie erhalten, sind in Hinblick auf die Art und den Grad der (sprachlichen) Entwicklungsstörung zu unterscheiden, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

MaßnahmeZielgruppenGesetzliche Regelungen
FrühförderungBehinderte und von Behinderung bedrohte Kinder
Auch vielfältige andere Entwicklungsstörungen
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe), § 46
Sprachförderung in der KitaKinder mit umgebungsbedingten Sprachauffälligkeiten
Anregungsarmut
Mehrsprachige Entwicklung
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), § 35 a
SprachtherapieSprachentwicklungsgestörte Kinder
Keine andere Entwicklungsstörung
SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), § 92

 

Wie läuft eine logopädische Therapie ab?

Nach einer eingehenden Erhebung/Auswertung der Anamnese und Diagnostik wird mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen, dem Klienten und/oder dem/den Angehörigen ein Ziel formuliert. Dieses Ziel sollte innerhalb einer HMVO erreichbar sein und umgesetzt werden können. Damit das neu Erworbene integriert und automatisiert werden kann, sollte dieses Ziel alltagsorientiert sein.

Es ist möglich, vom Arzt eine Folgeverordnung (FVO) zu erhalten, wenn

=> es länger dauert, das Ziel zu erreichen oder
=> auch an anderen Schwerpunkten weitergearbeitet werden soll.